
was ist. bleibt.
Erbschaft, Schenkung, Immobilienbewertung – steuerlich richtig geregelt. 100% digital.
Ein Erbe, eine Schenkung oder eine Immobilie, deren Wert das Finanzamt wissen will: Solche Situationen kommen selten geplant. relayo übernimmt die steuerliche Seite für Sie – von der Erbschaftsteuererklärung über die Immobilienbewertung bis zum Konzept für eine steuergünstige Vermögensübergabe.
Zu festen Preisen, digital organisiert und persönlich begleitet von Steuerberaterin Tanja Bubenik, bundesweit renommiert und Partnerin zahlreicher Steuerkanzleien bei Erbschaft, Schenken und Immobilienbewertung.
30 Minuten – unverbindlich – per Telefon oder Videokonferenz
Wie können wir Ihnen helfen?
Die meisten Menschen beschäftigen sich ein- oder zweimal im Leben mit Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dann aber mit Fristen, Formularen und Beträgen, bei denen Fehler teuer werden. Wählen Sie Ihre Situation – wir zeigen Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Ich habe geerbt.
Nach einem Todesfall bleiben drei Monate, um das Finanzamt zu informieren. Danach folgt meist die Aufforderung zur Erbschaftsteuererklärung. Wir übernehmen Anzeige, Erklärung und Bewertung – und prüfen, welche Freibeträge und Befreiungen Ihnen zustehen.

Ich möchte Vermögen übertragen.
Wer zu Lebzeiten schenkt, kann Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen und Immobilien mit Nießbrauch oder Wohnrecht übergeben. Wir entwickeln ein Konzept, mit dem Ihr Vermögen möglichst steuergünstig in die nächste Generation geht.

Ich möchte eine Immobilie bewerten lassen.
Das Finanzamt bewertet Immobilien nach pauschalen Verfahren – oft höher als der tatsächliche Wert. Wir ermitteln den Wert nach dem Bewertungsgesetz, erstellen die Feststellungserklärung und sagen Ihnen, wann sich ein Gutachten lohnt.
Wir sind Ihr verlässlicher Partner
relayo ist das Expertenteam, das sich ausschließlich um Erbschaft, Schenkung und Immobilienbewertung kümmert. Wir konzentrieren uns auf genau diese Themen – mit klaren Abläufen, festen Preisen und einer Beraterin, die seit vielen Jahren komplexe Nachfolgefälle betreut. Steuerlich fundiert, verständlich erklärt.
Unsere Leistungen
Wir erstellen Ihre Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung vollständig und fristgerecht: von der Anzeige beim Finanzamt über die Ermittlung aller Vermögenswerte und Nachlassverbindlichkeiten bis zur Prüfung des Steuerbescheids. Dabei achten wir darauf, dass persönliche Freibeträge, Versorgungsfreibeträge, der Freibetrag für Hausrat und Befreiungen wie das Familienheim vollständig genutzt werden. Sie laden Ihre Unterlagen in unser digitales Mandantenportal, wir kümmern uns um den Rest.
Passt für Sie, wenn:
- Sie geerbt haben und das Finanzamt eine Steuererklärung fordert
- Sie eine Schenkung erhalten oder gemacht haben, die über dem Freibetrag liegt
- Sie unsicher sind, ob überhaupt Steuer anfällt
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zählt nicht der Kaufpreis von damals, sondern der Grundbesitzwert zum Stichtag. Das Finanzamt ermittelt ihn nach typisierten Verfahren – Vergleichswert, Ertragswert oder Sachwert. Diese Pauschalen liegen häufig über dem tatsächlichen Verkehrswert. Wir erstellen die Bewertung und die Feststellungserklärung für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, vermietete Objekte und Gewerbeimmobilien, prüfen den Bescheid des Finanzamts und sagen Ihnen, wann sich der Nachweis eines niedrigeren Werts durch ein Gutachten (§ 198 BewG) rechnet.
Passt für Sie, wenn:
- eine oder mehrere Immobilien zum Nachlass gehören
- Sie eine Immobilie verschenken möchten und den steuerlichen Wert kennen wollen
- das Finanzamt Ihre Immobilie Ihrer Einschätzung nach zu hoch bewertet hat
Der größte Hebel bei der Erbschaftsteuer liegt im rechtzeitigen Handeln. Wer Vermögen geplant überträgt, kann Freibeträge mehrfach nutzen, Immobilien mit Nießbrauch oder Wohnrecht übergeben und die Steuerlast über Jahre verteilen. Wir analysieren Ihre Vermögenssituation, rechnen Szenarien durch und entwickeln ein Konzept, das steuerlich funktioniert und zu Ihrer Familie passt. Die notarielle Umsetzung erfolgt anschließend über Ihren Notar.
Passt für Sie, wenn:
- Sie ein Haus oder eine Wohnung an Ihre Kinder übertragen möchten
- Sie Ihre Nachfolge frühzeitig regeln wollen, statt es dem Erbfall zu überlassen
- Sie wissen möchten, was eine Übergabe heute im Vergleich zu einer Erbschaft später kostet
relayo berät ausschließlich steuerlich. Für erbrechtliche Fragen – etwa zu Testament, Pflichtteil oder Erbvertrag – arbeiten wir auf Wunsch mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt zusammen.
Unsere Preispakete
Sie wissen vorab, was unsere Arbeit kostet. Jedes Paket wird zum Festpreis abgerechnet – welches zu Ihrer Situation passt, klären wir in der kostenfreien Ersteinschätzung.
Basis
Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung ohne Immobilie. Digital, zum Festpreis, Bescheidprüfung inklusive.
2.500
EUR
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Komfort
Steuererklärung mit einer Immobilie: Bewertung nach BewG und Feststellungserklärung inklusive.
5.500
EUR
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Premium
Mehrere Immobilien, komplexer Nachlass oder Übergabekonzept – mit persönlicher Beratung und Bescheidprüfung.
10.500
EUR
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So arbeiten wir
Sie müssen kein Steuerexperte werden. Unser Ablauf ist so aufgebaut, dass Sie jeden Schritt verstehen, jederzeit den Stand sehen und nur das liefern, was wirklich gebraucht wird. Alles läuft digital über unser Mandantenportal – vom ersten Gespräch bis zum geprüften Steuerbescheid.
Unser Workflow
Kostenfreie Ersteinschätzung
30 Minuten per Telefon oder Videokonferenz. Wir klären Ihre Situation und welche Leistung Sie brauchen.
1
Paket wählen und beauftragen
Sie wählen Ihr Festpreis-Paket und erteilen Auftrag und Vollmacht digital – ohne Papier.
2
Unterlagen hochladen
Sie laden Ihre Dokumente ins Mandantenportal. Fehlt etwas, erinnern wir Sie rechtzeitig.
3
Wir erstellen, Sie geben frei
Wir erstellen Erklärung, Bewertung oder Konzept. Sie prüfen alles und geben digital frei.
4
Bescheid prüfen
Wir reichen ein, prüfen den Steuerbescheid und besprechen mit Ihnen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
5

Nutzen Sie unseren Erbschaftssteuer-Check
Fällt bei Ihnen überhaupt Steuer an? Mit unserem Erbschaftsteuer-Check erhalten Sie in 30 Sekunden eine erste Orientierung: Wählen Sie Erbschaft oder Schenkung, Ihr Verhältnis zur Person und den ungefähren Wert. Der Check gleicht die gesetzlichen Freibeträge und Steuersätze ab und zeigt, ob und in welcher Größenordnung Steuer zu erwarten ist. Unverbindlich und ohne Anmeldung.
Erbschaft und Schenkung: Steuer-Quick-Check
Prüfen Sie in 30 Sekunden, ob auf Sie Steuern zukommen.
1. Worum geht es?
2. Persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker (§ 15 ErbStG). Erbe / Schenkung an ...
3. Wert der Erbschaft / Schenkung
z. B. Immobilien, Konten, Depots, Sachwerte, Grundstücke und Unternehmensbeteiligungen zusammengerechnet
Warum relayo?
Weil Erbschaftsteuer kein Thema für nebenbei ist. relayo bündelt die Erfahrung in einem Bereich, der nichts anderes macht als Erbschaft, Schenkung und Immobilienbewertung. Sie erhalten feste Preise, einen digitalen Ablauf und eine Ansprechpartnerin, die Ihren Fall von Anfang bis Ende kennt.

Tanja Bubenik
Geschäftsführerin
Tanja Bubenik ist Steuerberaterin und Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH). Sie arbeitet seit über 20 Jahren im Steuerrecht und führt seit 2018 ihre eigene Kanzlei in Bad Neustadt an der Saale, in der Familienunternehmen, Immobilieneigentümer und Privatpersonen zu ihren Mandanten zählen.
Als Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) und zertifizierte Beraterin für Immobilienbesteuerung (IFU/ISM) hat sie sich auf die Themen spezialisiert, die bei Erbschaften und Schenkungen entscheidend sind: Vermögensübergaben, Immobilienwerte und die Frage, wie Familien ihr Vermögen sinnvoll weitergeben.
Sie betreut seit Jahren komplexe Nachfolge- und Bewertungsfälle, ist Mitglied im Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) und steht bei relayo persönlich hinter jedem Mandat – vom ersten Gespräch bis zum geprüften Steuerbescheid.
Jonas
Trott
Digitale Prozesse & Mandantenportal
Michaela
Martin
Steuern
Aktuelles
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Erbschaftsteuer-Reform 2026: Was geplant ist – und was heute gilt
Seit Anfang 2026 wird über eine Reform der Erbschaftssteuer diskutiert: ein lebenslanger Freibetrag pro Person, ein einheitlicher Steuertarif, das Ende der Zehn-Jahres-Frist. Bislang sind das Eckpunkte, kein Gesetz. Für Erbfälle und Schenkungen gelten weiterhin die bekannten Freibeträge von 20.000 bis 500.000 Euro und die Steuersätze nach § 19 ErbStG. Was das für geplante Übergaben bedeutet und warum Abwarten selten die beste Strategie ist, lesen Sie hier.
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Immobilie zu hoch bewertet? So funktioniert der Nachweis eines niedrigeren Werts
Das Finanzamt bewertet Immobilien nach standardisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes. Gerade bei älteren Häusern, ungünstigen Lagen oder Objekten mit Mängeln liegt der so ermittelte Wert oft deutlich über dem, was am Markt erzielbar wäre. § 198 BewG erlaubt den Nachweis eines niedrigeren Werts durch ein qualifiziertes Gutachten oder einen zeitnahen Verkaufspreis. Wann sich das rechnet und worauf das Finanzamt beim Gutachten achtet.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Wert des Erwerbs ab. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Eltern erhalten bei einer Erbschaft 100.000 Euro, alle übrigen Personen 20.000 Euro. Nur was darüber liegt, wird besteuert - mit 7 bis 30 Prozent in Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel), 15 bis 43 Prozent in Klasse II (etwa Geschwister) und 30 bis 50 Prozent in Klasse III. Hinzu kommen Versorgungsfreibeträge für Ehepartner und Kinder sowie Befreiungen wie das Familienheim. Die aktuell diskutierte Reform ändert daran bis auf Weiteres nichts.
Nach dem Bewertungsgesetz, in einem typisierten Verfahren: Für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen meist das Vergleichswertverfahren, für vermietete Mehrfamilienhäuser und Geschäftsgrundstücke das Ertragswertverfahren, für alles andere das Sachwertverfahren. Grundlage sind Bodenrichtwerte und Daten der Gutachterausschüsse, nicht der Zustand Ihrer Immobilie. Deshalb liegt der Wert des Finanzamts oft über dem, was am Markt erzielbar wäre. Sie können einen niedrigeren Wert nachweisen - durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen oder einen Verkaufspreis innerhalb eines Jahres um den Stichtag (§ 198 BewG). Wir rechnen für Sie durch, ob sich das lohnt.
Das erste Gespräch kostet nichts: In 30 Minuten klären wir Ihre Situation und sagen Ihnen, welche Leistung Sie brauchen. Danach arbeiten wir mit Festpreis-Paketen (Basis, Komfort, Premium), die sich nach Umfang des Nachlasses und Anzahl der Immobilien richten. Sie kennen den Preis, bevor Sie beauftragen. Nur zusätzlicher Aufwand, der sich erst im Verlauf ergibt – zum Beispiel ein Einspruch gegen den Steuerbescheid – wird separat und nach vorheriger Absprache abgerechnet.
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